Unsere AGBs
§ 1 Vertragsgrundlagen
§ 2 Angebot und Angebotsunterlagen
§ 3 Lieferung
§ 4 Leistungsstörungen
§ 5 Gefahrenübergang
§ 6 Mängelhaftung
§ 7 Allgemeine Haftung
§ 8 Preise, Verkaufsparameter
§ 9 Zahlungsbedingungen
§ 10 Eigentumsvorbehalt
§ 11 Erfüllungsort/Gerichtsstand
§ 12 Sonstige Bestimmungen
- Die Teutloff GmbH als Verwenderin der AGB wird nachfolgend als „Teutloff“ bezeichnet, jeder Geschäftspartner von Teutloff als „Kunde“.
- Mit Abschluss dieses Vertrages erkennt der Kunde die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Davon abweichende Vereinbarungen Bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Teutloff. Der Kunde Verzichtet auf die Anwendung eigener Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigung des Kunden mit abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Teutloff gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Angebot und Angebotsunterlagen
- Angaben von Teutloff in Prospekten oder im Internet sind Grundsätzlich keine Angebote im Rechtssinne, sondern lediglich Aufforderungen an den Kunden, ein Angebot abzugeben. So Teutloff ein Angebot im Rechtssinne unterbreitet, ist dies ausdrücklich als „Angebot“ überschrieben. Bis zum Eingang der Annahme eines evtl. Angebotes bei Teutloff bleibt ein Zwischenverkauf vorbehalten.
- Teutloff ist an ein Angebot zwei Wochen ab dem Datum der Versendung gebunden. Alle Angebote von Teutloff stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Liefermöglichkeit im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
- Bei dem Angebot des Kunden ist Teutloff berechtigt, die Annahme des Angebotes binnen 14 Tagen nach Eingang zu erklären. So lange ist der Kunde an sein Angebot gebunden.
- Proben, Fotographien und Muster stellen Anschauungsstücke für die annähernden Eigenschaften hinsichtlich Qualität und Abmessungen dar. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beinhaltet die Zurverfügungstellung von Proben, Fotographien und Mustern durch Teutloff keine Garantie entsprechender Eigenschaften beim Liefergegenstand.
§ 3 Lieferung
- Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungs-Ort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) Selbst zu bestimmen.
§ 4 Leistungsstörungen
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft vereinbarte Vorleistungs- oder Mitwirkungspflicht, so ist Teutloff vorbehaltlich weiterer Ansprüche berechtigt, von dem Kunden Ersatz der insoweit entstandenen Mehraufwendungen zu fordern.
- Teutloff ist weiter berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
- Ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet, so vereinbaren die Parteien, dass, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, der Kunde Schadensersatz in Höhe von 10% des vereinbarten Nettokaufpreises schuldet. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass Teutloff kein oder nur geringer Schaden entstanden ist.
- Lieferungen
- Kommt Teutloff mit einer Lieferung in Verzug und basiert diese vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzungen von Vertragspflichten oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, so haftet Teutloff nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Im Übrigen ist eine Haftung von Teutloff ausgeschlossen. Soweit der Lieferbezug auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, so ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung von Teutloff für den Fall des Lieferverzuges ist für jede vollendete Woche des Verzuges auf 0,5% des Lieferwertes, beschränkt.
- In jedem Falle ist die Haftung von Teutloff durch die Höhe der abgeschlossenen Vermögenschadenversicherung beschränkt. Höhe und Umfang der Versicherung gibt Teutloff dem Kunden auf Anforderung jederzeit bekannt.
§ 5 Gefahrenübergang
- Den internationalen Geschäftsbedingungen von Teutloff liege die Incoterms (international commercial terms) in ihrer jeweiligen, bei Vertragsabschluss geltenden Fassung zugrunde. Der Inhalt der einzelnen Klauselgruppen ist zwischen den Parteien zu vereinbaren. Wenn und soweit Klauselgruppen nicht vereinbart werden, gelten in jedem Fall die nachstehenden Ziffern 2. bis 4. sinngemäß.
- Ist die Lieferung „frei Haus“ vereinbart, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über, sobald die Kaufsache an den Kunden übergeben wurde.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in diesem Zeitpunkt auf ihn über.
- Sofern der Kunde es wünscht, wird Teutloff die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern; evtl. dadurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
§ 6 Mängelhaftung
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn der Anteil der unerwünschten Stoffe in der vom Europäischen Komitee für Normierung als EN 643 herausgegeben „Liste der europäischen (CEPI/B.I.R.) Standartsorten und ihre Qualitäten“ in der zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültigen Fassung jeweils festgelegten Prozentsatz nicht überschreitet.
- Ware, für die eine Mängelrüge erhoben wurde, ist 7 Werktage lang, ab Zugang der Mängelrüge bei Teutloff, bei dem Kunden zur Besichtigung bereit zu halten. Eine Weiterverarbeitung bemängelter Ware ist nicht zulässig. Bemängelte Ware ist ordnungsgemäß zu lagern und zu versichern. Wird eine gerügte Ware weiterverarbeitet, erlischt jegliche Haftung von Teutloff.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Teutloff nach ihrer Wahl berechtigt, Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
- Teutloff haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ihr, seinen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, gleiches gilt bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von Teutloff im Übrigen ausgeschlossen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
- Soweit nicht eine entsprechende Beschaffenheit vereinbart wurde, übernimmt Teutloff keine Gewähr für das Fehlen solcher Stoffe, die den Produktionsablauf beim Kunden behindern, stören oder beeinträchtigen könnten.
§ 7 Allgemeine Haftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Vorschriften vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder sonstiger Pflichtverletzung.
- Soweit die Schadensersatzhaftung von Teutloff ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine evtl. persönliche Schadenersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Teutloff.
- Auch für den Bereich der allgemeinen Haftung gilt die Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 8 Preise, Verkaufsparameter
- Der Preis bemisst sich pro vereinbarter Einheit. Eine abweichende Berechnungsmethode bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
§ 9 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen von Teutloff sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, es sei denn, die Parteien vereinbaren Abweichendes.
- Alle Preisangaben und Entgelte verstehen sich zzgl. Der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Im Falle des Zahlungsverzuges ist Teutloff berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins der EZB zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren gesetzlichen Zinssatzes bleibt vorbehalten, ebenso ist Teutloff berechtigt, etwaige höhere Zinssätze zu berechnen, sofern Bankkredite in Anspruch genommen werden und hierfür höhere Zinsen zu entrichten sind.
- Der Kunde kann die Aufrechnung der Gegenansprüche oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur erklären, sofern diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Vorkasse
- Ergeben sich Umstände, aus denen zwingend die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden geschlossen werden kann, so kann Teutloff die Erfüllung des Vertrages davon abhängig machen, dass der Kunde Vorkasse leistet oder aber eine Sicherheit durch unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines europäischen Kreditinstitutes stellt.
- Macht Teutloff von vorstehenden Rechten Gebrauch und leistet der Kunde nicht nach entsprechender Aufforderung binnen 2 Wochen Vorkasse oder stellt entsprechende Sicherheit, so ist Teutloff berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Teutloff ist berechtigt Schadensersatz nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen (§ 4.3) zu verlangen.
- Soweit Gegenansprüche des Käufers, z.B. aufgrund tauschähnlicher Umsätze abzurechnen sind, ist Teutloff berechtigt, über diese Ansprüche durch Gutschrifterteilung gem. §14 Abs. 2 Satz 2 UstG abzurechnen. Der Kunde hat auf Aufforderung von Teutloff unverzüglich seine Steuernummer und seine Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen
§ 10 Eigentumsvorbehalt
- Teutloff behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschaden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
- Greifen Dritte auf Eigentumsvorbehaltsware von Teutloff zu, ist der Kunde verpflichtet, Teutloff unverzüglich schriftlich und vollständig zu unterrichten, damit geeignete Interventionsrechte geltend gemacht werden können.
- Eine etwaige Be- oder Verarbeitung des Liefergegenstandes zu einer neuen Sache nimmt der Kunde für Teutloff vor, ohne dass daraus für Teutloff Verpflichtungen entstehen. Der Kunde räumt Teutloff schon jetzt Miteigentum an der neuen Sache ein im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zu dem Wert des Liefergegenstandes. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung des Liefergegenstandes mit anderen, nicht Teutloff gehörenden Waren, steht Teutloff ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den übrigen Waren im Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu
- Der Kunde darf die Vorbehaltssache im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter veräußern, er tritt bereits jetzt seine Zahlungsansprüche gegen seinen Abnehmer an Teutloff ab, die die Abtretung annimmt. Teutloff wird jedoch von dieser Zession so lange keinen Gebrauch machen, so lange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt.
- Teutloff wird die Vorbehaltsware sowie die an ihrer Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben sofern und soweit ihr Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
- Tritt Teutloff wegen vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere wegen Zahlungsverzuges, vom Vertrag zurück, so ist sie berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
§ 11 Erfüllungsort/Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Zahlungen an Teutloff ist deren eingetragener Geschäftssitz.
- Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Neuwied, sofern der Kunde Kaufmann ist.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftliche vereinbart sind.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, hinsichtlich der unwirksamen Bestimmungen eine Regel zu treffen, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Die Parteien verpflichten sich, alle geschäftlichen Informationen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Vertrages zugänglich werden oder die Gegenstand dieses Vertrages sind, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Kaufrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen – CISG – findet keine Anwendung.
- Wenn und soweit Teutloff diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen sprachlichen Fassung übersendet, so sind die Parteien darüber einig, dass im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die deutschsprachige Fassung maßgebend ist.